Antrag zur Entlastung der Kommunen im Kreis Wesel

Die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie das Einzelkreistagsmitglied der FWG beantragen folgende Beschlussfassung vorzunehmen:

„… beantragen die Antragsteller ergänzend zur vollständigen Weitergabe der ggf. anstehenden Umlagesenkung beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine einmalige Ausschüttung in Höhe von 3,5 Millionen € an die kreisangehörigen Kommunen gemäß dem Anteil an der Kreisumlage vorzunehmen. …“

Link zum Antrag

Weiterer Beschluss des Kreistages:

„Der Kreistag beschließt, soweit der Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einen geringeren Hebesatz als 16,65 % festsetzt und der Kreis Wesel somit eine geringere Umlage für 2023 an den LVR zahlen muss als nach dem aktuellen Hebesatz des LVR und den endgültigen Umlagegrundlagen 2023 vorgesehen ist, wird der sich durch den geringeren Hebesatz ergebene Differenzbetrag an die Städte und Gemeinden im Kreis Wesel außerplanmäßig im Rahmen einer Verrechnung mit der Erhebung der Kreisumlage in 2023 ausgekehrt. Die Verteilung des Betrages auf die einzelnen Städte und Gemeinden erfolgt nach dem Verhältnis der landesseitig festgesetzten Umlagegrundlagen für das Haushaltsjahr 2023 für den Kreis Wesel.“

Wenn der LVR-Hebesatz z. B. um 1%-Punkt reduziert wird, würde dies rund 9 Mio. Euro ausmachen, die an die 13 Kreiskommunen verteilt werden könnten. Der LVR wird Ende März hierzu einen Beschluss fassen.